Hallöchen,
habe heute ein paar Orden bekommen und würde gerne wissen ob man diese als Original bezeichnen kann und eventuel einen Wert den man erhalten könnte.
Vielen Dank und Liebe Grüße Minga
"Dieses Sammlerstück dient einzig Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (§ 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB) und ist damit Zeitgeschichtlich auch für den Unterrichtsgebrauch an Schulen, Instituten bzw. musealen Präsentationen von Wichtigkeit."