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Damit das "Borgen" nicht mehr mit so langwierigen Konsequenzen endet, ist nun die Privatinsolvenz von 6 auf 3 Jahre verkürzt worden. Unsere Gesetzgebung kümmert sich.
Werter Winfried !
Dafür müssen wir doch schon etwas Verständnis aufbringen müssen, das die Zeit von 6 auf 3 Jahre verkürzt wurde !
Da kann man doch wesentlich sich viel eher wieder was " Borgen " können/müssen/dürfen -.
GTJ
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